Allgemeine Bedingungen zur Reise- & Ferienhausvermietung
Sehr geehrter Kunde
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Angebot von Asiascout Customers Service entschieden haben. Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen, welche auf den Empfehlungen des
Schweiz. Reisebüro-Verbandes basieren, bilden das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als unseren Kunden und desAsiascout Customers Service als Ihren Ferienhausvermieter. Sie sollen Ihnen die
einzelnen Vertragspunkte offen und klar darlegen.
Ihr Asiascout Customers Service.
1. Vertrag
1.1 Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und des Asiascout Customers Service ein Vertrag zustande. Die Informationen Absatz 4 - 5 und unter der Rubrik "Wichtige Informationen" sowie die Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Asiascout Customers Service.
1.2. Vertragspartei
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigenen Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz des Asiascout Customers Service nicht anwendbar für diese Fremdleistungen. Bei allen von Asiascout Private Customers Service vermittelten Nur - Flug-Arrangements (insbesondere z.B. für APEX / PEX - Flugscheine) gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. In all diesen Fällen ist Asiascout Service nicht Vertragspartei und Sie können sich nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen.
1.3. Sondervereinbarungen
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn Sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und von Asiascout Customers Service vorbehaltlos bestätigt worden sind. Der Asiascout Customers Service wird im nachfolgenden Vertragstext lediglich "AS" genannt.
2. Preise- und Zahlungsbedingungen
2.1. Preise
Die Preise für die Reise- und Vermietungsarrangements ersehen Sie aus unseren aktuellen Angeboten. Die Preise für Reise- und Vermietungsarrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 01.08.01) und sind Barzahlungspreise.
2.2. Preisberechnung
Bei Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert. Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen.
2.3. Reservationsgebühren
Falls Sie bei nur die Landleistungen reservieren möchten (ohne Hin- und Rückflug ab der Schweiz), erheben wir eine Reservationsgebühr von CHF 59,- / Euro 39,- pro Auftrag.
2.4. Bearbeitungen und Reservation
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben den im Katalog oder auf der Webseite www.asiascout.org erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung erheben kann.
2.5. Kurzfristige Buchungen
Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden müssen, erheben wir zusätzlich die anfallenden Telefax- und/oder Telefonkosten.
2.6. Anzahlung
Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle per Mail ode Telefon ist gleichzeitig eine Anzahlung von mind 60% der Gesamtreisekosten,zu leisten.
2.7. Restzahlung
Die Zahlung des restlichen Reise- und Vermietungspreises hat bis spätestens 40 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Asiascout die Reise- und Vermietungsleistungen verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 3ff geltend machen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 40 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort anlässlich der Buchung zu bezahlen.
3. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)
3.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Reise oder Ferienhausmietangebot absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
3.2. Bearbeitungsgebühren
Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise oder Ferienhausmietangebot werden CHF 400.- pro Person, maximal CHF 1`000.- pro Auftrag als Bearbeitungsgebühren erhoben (s. Ziff 3.3.) sowie eventuelle Kommunikationskosten.
3.3. Annullierungskosten
Sagen Sie Ihre Reise oder Ferienhausmietangebot vor Reisebeginn ab, oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziff. 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:
40 - 15 Tage vor Abreise 50%
14 - 8 Tage vor Abreise 80%
7 - 0 Tage vor Abreise 100%
Für die Abreisen vom 15.12. - 31.12. gelten folgende Bestimmungen:
60 - 40 Tage vor Abreise 70%
40 - 15 Tage vor Abreise 80%
14 - 0 Tage vor Abreise 100%
Von diesen Bestimmungen abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Leistung separat aufgeführt. Ihre Buchungsstelle ist berechtigt zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen.
3.3.1. Individuelle Leistungen oder Teilannullierung des gesamten Arrangements:
a) Hotels, Ferienhäuser, Transfers, "Nur -Land" Arrangements
Es finden die Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen gemäss Ziff. 3.3. auch für einzelne Leistungen Anwendung.
3.3.2. No-Show
Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No -Show) zum Abflug oder für Landleistungen vor Ort werden dem Kunden 100% des Arrangementpreises belastet und somit verfallen sämtliche
Rückforderungsrechte. Verpasst ein Passagier den Rückflug, so entfällt für Asiascout jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind
verpflichtet, 72 Std. vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Fluggesellschaft rückzubestätigen.
3.4. Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei der Buchungsstelle eine Annullierungs- und Extrarückreisekostenversicherung abzuschliessen.
3.5. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag
einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Bei
gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel
zulässig:
Wenn die Ersatzperson die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa etc.) erfüllt.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder Fluggesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein, oder an den
Flugbestimmungen scheitern kann.
Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 3.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er
solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Asiascout orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann.
Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als
Annullierung (Ziff. 3ff).
4. Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Asiascout behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
4.2. Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die auf der Webseite www.asiascout.org Angeboten und Preislisten angegebenen Preise zu erhöhen:
Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z.B. Abflugstaxen)
staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Wechselkursänderungen.
Falls Asiascout die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.
4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung vor Reisebeginn.
Asiascout behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften,
Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Asiascout bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so
rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
5. Absage durch Asiascout
5.1. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen
Asiascout ist berechtigt eine Reise und Vermietung abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Asiascout Ihnen den bereits
bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3ff und weitere Schadenersatzforderungen.
5.2. Mindestteilnehmerzahl
Die von uns angebotenen Reisen und Vermietungen von Ferienhäuser, basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise oder Vermietung von Ferienhäuser, weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Asiascout die Reise bis spätestens vier Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 100.- pro Person, jedoch höchstens CHF 200.- pro Auftrag. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks, können Asiascout veranlassen eine Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Sie Asiascout so schnell wie möglich.
6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise und des Mietverhältnisses
Sollte während der Reise eine unerartete Programmänderung vorfallen, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Asiascout eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reise- und/ oder Mietpreis zu jenem der erbrachten Dienstleistungen.
Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise- und oder Vermietung nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen und /oder Vermietung vorgesehen sind ab, wird Ihnen die Asiascout Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Asiascout vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziff. 9ff
7. Sie treten die Reise oder ein Mietverhältnis an, können dies aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise oder das Mietverhältnis vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reise- und Mietarrangement nicht
rückerstattet werden.
Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Asiascout nicht belastet werden.
In dringenden Fällen (z.b. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Asiascout Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der
Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer
Extrarückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht eingeschlossen ist.
8. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
8.1. Beanstandung und Abhilfe verlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Asiascout -Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die Asiascout -Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Asiascout-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
8.2. Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorien, Transportmittel, etc.) und gegen Beleg von Asiascout ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1.) verlangt.
8.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Asiascout geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Asiascout geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 10 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Asiascout unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Asiascout Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
9. Haftung von Asiascout
9.1. Allgemeines
Asiascout vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Asiascout-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
9.2. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschüsse
9.2.1. Internationale Abkommen
Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Asiascout auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr und Eisenbahnverkehr).
9.2.2. Haftungsausschlüsse
Asiascout haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt
ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Asiascout, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Asiascout ausgeschlossen.
9.2.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Asiascout, sofern die Schäden durch Asiascout oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben Internationale Abkommen (Ziff. 9.2.1.).
9.2.4. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Asiascout auf maximal den einfachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in Internationalen Abkommen.
9.3. Verantwortung während der Reise
Am Ferienort ist es möglich, noch lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch, soweit Sie nicht durch die Asiascout-Reiseleitung bzw. die örtliche Asiascout-Vertretung vermittelt wurden, auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. Asiascout kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.
10. Versicherungen
10.1. Annullierungskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung mit der entsprechender Risikodeckung, sofern Sie nicht bereits privat eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben.
10.2. Bearbeitungsgebühren
Asiascout möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person, maximal CHF 200.- pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist und in jedem Fall von Ihnen bezahlt werden muss.
10.3. Zusätzliche Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport-, und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Asiascout empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Gepäckversicherung. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle.
11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisekatalog sowie das abgegebene Büchlein "Reise-Informationen" enthalten Angaben zu den Pass- und Visavorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung des Kataloges. Allfällig danach bekannt werdende Änderungen wird Ihnen Asiascout bzw. Ihre Buchungsstelle bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Diese Angaben gelten für Inhaber von Reisepässen der Schweiz und des Fürstentum Liechtensteins. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger anderer Staaten informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihre Buchungsstelle gerne die Einholung der allfällig erforderlichen Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
Asiascout macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten im vollen Umfang selbst zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Asiascout ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
Wir sind verpflichtet Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam zu machen, dass die Einfuhr oder der Besitz von Drogen und Waffen jeglicher Art in asiatischen Ländern mit grosser Härte geahndet wird. In gewissen Ländern wird bei solchen Delikten die Todesstrafe ausgesprochen!
12. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie selbst für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
13. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Asiascout oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsmanns lautet:
Ombudsmann des Schweizerischen
Reisebüro-Verbandes
Postfach
8801 Thalwil
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtbeziehungen zwischen Ihnen und Asiascout ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Asiascout wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Zürich vereinbart.
